Die Herzöge Johann Albrecht und Ulrich erließen im Jahre 1563 eine Polizei – und Landordnung, die gleichfalls eine Feuerordnung einschloss. Die allgemeinen Grundsätze für das Feuerlöschen des 16. Jahrhunderts enthielt vermutlich die erste Feuererordnung Mecklenburgs, die als solche auch ausdrücklich bezeichnet wurde. Inhalt der Feuererordnung war unter anderem, dass der Rat jeder Stadt aus eigenen Mitteln dafür zu sorgen hat, dass vierteljährlich in allen Häusern die Feuerstätten zu kontrollieren seien. Den unvorsichtig handelnden Bürgern wurde mit abriss der Feuerstellen und hohen Bestrafungen gedroht.
In den ersten Befehlen des Sowjetischen Militärkommandanten in Mecklenburg/Vorpommern, war die Neuformierung der Feuerwehr zu einer lebenswichtigen Aufgabe nach 1945 geworden. Anfangs war es jedoch nicht möglich, jeden Feuerwehrmann durch die schlechte Versorgungslage der Nachkriegszeit komplett auszurüsten. Brandschutzkontrollen wurden in Betrieben, Wohngebieten und Gemeinden durchgeführt. In den Jahren 1960/61 waren die Aktion „Feuerwehrmann FIX“ und „Löschfahrzeug der guten Taten“ Ausdruck dieser Bewegung.
Die Volkskammer der DDR verabschiedete am 19.12.1974 das Gesetz über den Brandschutz. Mitte des 19. Jahrhunderts besaßen die meisten Städte nur noch einzelne mit Saugschläuchen versehene Spritzen, Schöpfspritzen mit Wenderohr bzw. Stoßspritzen (ohne Windkessel) wurden auf dem Lande zu dieser Zeit noch verwendet. Der Bau der Wagenspritzen wurde ab Mitte des 19. Jahrhunderts / Anfang des 20. Jahrhunderts leichter und beweglicher gebaut. Hierdurch wurden die Bedienmannschaften wesentlich geringer. Überwiegend verwendete man nun Metall statt Holz bei den Wasserkesseln.
Im Jahre 1994 wurde die Jugendfeuerwehr in Warnow gegründet.
Sie besteht aus zwei Gruppen : * 8 Jugendliche der älteren Gruppe * 12 Jugendliche der jüngeren Gruppe